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Allergene und mehr: Die neue Lebensmittelinformationsverordnung der EU

Kennzeichnungspflichten seit dem 13. Dezember 2014

Am 13. Dezember 2014 trat die neue Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) der Europäischen Union die Kraft. Neben zahlreichen Änderungen auf der Verpackung eines Produktes für deutlich mehr Transparenz ist für Betreiber von Gemeinschaftsverflegung und Gastronomie vor allem die neue Allergenkennzeichnugnspflicht bei loser Ware mit großen Herausforderungen verbunden.

Der Kunde oder Gast kann schriftlich oder mündlich über die in den Speisen enthaltenen Allergene informiert werden. Wichtig dabei ist, dass sich der Kunde oder Gast vor Abgabe des Lebensmittels über die Allergene informieren kann.

1. Schriftliche Allergeninformation

Die Allergene müssen deutlich sichtbar, in leicht lesbarer Schrift und nicht abwischbar auf eine der folgenden Arten angegeben werden:

2. Mündliche Allergeninformation

Aktuelle Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

Lesen Sie auch: Die 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene

Quelle:  www.intergast.de

 

 

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